Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 15.12.2023)

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der WHYTE Label Digital GmbH.

Waßmannsdorfer Chaussee 156, 12355 Berlin (nachfolgend „WHYTE“ genannt), mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „AG“ genannt) im Rahmen von Aufträgen (nachfolgend „Auftrag“ genannt) betreffend die Integration in die Online-Bestellstrecke für Kabelfernsehen auf „shop.dein-kabelfernsehen.de“, “dein-kabelfernsehen.de” bzw. je nach Absprache auf einer für den AG individualisierten Landingpage mit Online-Bestellstrecke (nachfolgend “Portal” genannt).

2. Diese AGB kommen ausschließlich gegenüber Unternehmern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit WHYTE. Diese AGB gelten auch dann, wenn WHYTE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des AG Leistungen vorbehaltlos ausführt.

4. WHYTE behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen der AGB werden dem AG schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Der AG kann der aktualisierten Version der AGB innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als akzeptiert. Sofern der AG den Änderungen der AGB widerspricht, hat WHYTE das Recht, die Vertragsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

5. Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung gültigen, aktuellsten Fassung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen im Rahmen der Integration in die Online-Bestellstrecke für Kabelfernsehen auf „shop.dein-kabelfernsehen.de““, “dein-kabelfernsehen.de” bzw. im Rahmen der für den AG individualisierten Landingpage mit Online-Bestellstrecke, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB kann unter https://www.tv-umstellung24.de/abgerufen werden.

6. Leistungsdarstellungen seitens WHYTE stellen eine Aufforderung an den AG dar, ein Angebot auf Abschluss eines Auftrags abzugeben. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst dann zustande, wenn WHYTE dem AG ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mindestens in Textform unterbreitet hat und die von AG erklärte Annahme der angebotenen Leistungen zu den enthaltenen Bedingungen WHYTE zugegangen ist. Die konkret vereinbarten Leistungen ergeben sich stets aus dem individuellen Angebot. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander: Angebot inkl. seiner eventuellen Anlagen, diese AGB, jeweils aktueller Stand, gesetzliche Vorschriften. Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten Reihenfolge.

7. WHYTE übernimmt die vom AG zur Verfügung gestellten Adress- und Produktdaten und pflegt sie in die WHYTE-Produktdatenbank ein. Die vom AG ebenfalls zur Verfügung gestellten Stammdaten, Logos und AGB werden von WHYTE in den WHYTE-Adminbereich, übernommen. Über ein separates Modul im WHYTE-Adminbereich kann der AG Bestellungen der Portalnutzer einsehen und als Datei herunterladen. Der AG erhält nach Abschluss des Vertrages mit WHYTE die notwendigen Zugangsdaten

Im Rahmen der Bestellung eines Kabelnetzanschlusses unter zu Hilfenahme des von WHYTE zur Verfügung gestellten Portals können sich Nutzer nach Eingabe einer Adresse den Namen des für die Adresse zuständigen Kabelnetzbetreibers anzeigen lassen und das verfügbare Kabelfernsehangebot. Soweit für die eingegebene Adresse ein versorgender Kabelnetzanbieter angezeigt wird, haben Nutzer die Möglichkeit, die vom Kabelnetzanbieter zur Verfügung gestellten Adress- und Produktdaten, wie z.B. Name, Anschrift sowie Leistungen und Preise ganz oder teilweise einzusehen. Der AG räumt WHYTE ein entsprechendes Recht zur Nutzung und Verwertung der von ihm zur Verfügung gestellten Daten ein. WHYTE behält sich vor, Daten und Inhalte für die Darstellung, auch auf unterschiedlichen Endgeräten oder Plattformen, anzupassen sowie auch nur ausschnittsweise zu verwenden. Portalnutzer haben die Möglichkeit den AG als Netzanschlusslieferant auszuwählen und mit diesem einen Vertrag über einen Kabelnetzanschluss abzuschließen. Die zur Verfügungstellung der vom Portalnutzer beim AG bestellten Leistungen, einschließlich der vom Portalnutzer angegebenen Daten an den AG erfolgt über ein Modul im WHYTE-Adminbereich, zu dem der AG nach Vertragsabschluss Zugang erhält. Alle Absprachen werden direkt zwischen Portalnutzer / Endkunden und dem AG getroffen. Ein Vertrag über einen Kabelnetzanschluss kommt allein zwischen dem Portalnutzer / Endkunden und dem AG zustande.

7.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber dem AG erbringt WHYTE bis zur vereinbarten Übergabeschnittstelle bzw. Leistungsgrenze. Sofern nachfolgend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind die Vertragsparteien jeweils für die Bereitstellung Ihrer eigenen Leistungen bis zu der bestimmten Leistungsgrenze verantwortlich.

7.2 Die geplante Bereitstellung der Vertragsleistung von WHYTE an AG erfolgt innerhalb von 2 Werktagen nach der vollständigen Einlieferung alle notwendigen Zuarbeiten durch den AG.

7.3 Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, entfällt bzw. verzögert sich die Leistungsverpflichtung von WHYTE entsprechend, ohne dass insoweit ein Verzug oder eine Leistungsstörung eintritt. Entstehen WHYTE infolge unrichtiger oder unvollständiger Mitwirkungspflichten des AG Mehraufwendungen, z.B. weil Arbeiten wiederholt werden müssen, sind diese unbeschadet sonstiger Rechte von AG zu erstatten. Mitwirkungspflichten des AG sind insbesondere das zur Verfügung stellen der folgenden Informationen: vollständige Firmierung, Logo des AG, Adresse inkl. Telefonnummer, E-Mail, Webseite, Angabe des vertretungsberechtigten Geschäftsführers, Registernummer und Steuer-ID, Link zu AGB, sowie Impressumsangaben.

7.4 WHYTE ist nach freiem Ermessen berechtigt, den Leistungsgegenstand selbst zu erbringen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

7.5 Ein Anspruch des AG auf Teilnahme und Nutzung der Funktionen des Portals besteht nicht. WHYTE ist in der Entscheidung über die Annahme von Kabelnetzbetreibern frei. Ferner besteht kein Anspruch des AG auf die Anzeige in der Suche, auf eine bestimmte Darstellung oder Platzierung sowie auf Exklusivität.

8. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, soweit das Angebot keine anderweitige Regelung vorsieht, sechs Monate und ist mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündbar. Sollte keine form- und fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat und ist dann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar. Darüber hinaus kann der Vertrag von jeder Seite außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (1) über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet, ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird; (2) der anderen Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von höherer Gewalt während eines ununterbrochenen Zeitraums von 60 Tagen unmöglich wird; (3) die andere Partei sich länger als zwei Monate mit ihren Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung in Verzug befindet oder eine der Vertragsparteien wesentliche Leistungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht erfüllt.

9. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungserstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle in den Angeboten von WHYTE angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. Der AG kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WHYTE die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis übertragen. Der AG darf gegen Forderungen von WHYTE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11. WHYTE gewährleistet die Leistungserbringung nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik, unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheits- und Datenschutz-Vorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes bzw. der Software entsprechend den in der Leistungsbeschreibung des Angebots bestimmten Parametern.

11.1. Die Jahresverfügbarkeit des Portals von WHYTE beträgt 99,8 % im Jahresmittel. WHYTE überwacht den störungsfreien Betrieb 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr durch entsprechende Überwachungs- und Alarmierungssoftware. Werden Störungen erkannt oder vorhergesehen, ergreift WHYTE in angemessenem Zeitrahmen die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Behebung von Störungen. Sämtliche von WHYTE oder AG festgestellten Störungen, die eine Auswirkung auf die von der jeweils anderen Partei genutzte Dienstleistung haben, sind der nutzenden Partei von der fehlererkennenden Partei unverzüglich nach Feststellung an die festgelegten Kontakte zu melden. Sofern sich herausstellt, dass die Störungsursachen nicht im Verantwortungsbereich von WHYTE lagen, kann WHYTE die im Rahmen der Entstörung erbrachten jeweiligen Leistungen dem AG gemäß den gültigen Personentages- bzw. Stundensätzen berechnen.

11.2 Die von WHYTE geschaffenen Leistungen sind eigenständige, persönliche geistige Schöpfungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit oder Eigenart der z.B. einem Design zugrundeliegenden Idee oder für die Rechtswirksamkeit oder Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten für den Vertragsgegenstand besteht nicht.

12. WHYTE haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht des AG und die wirtschaftliche Verwertbarkeit der erbrachten Dienstleistung sowie dafür, dass der Herstellung und Verbreitung der technischen Lösungen nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

12.1 WHYTE haftet ferner nicht für die in Abstimmung mit dem AG im Rahmen der Plattform genutzte Drittsoftware (wie z.B. externe Videoplattformen, externe Zahlungsdienstleister). Dies umfasst insbesondere – aber nicht ausschließlich – die Haftung für die Verfügbarkeit der externen Software sowie für etwaige Rechtsverletzungen oder Schäden durch die Software.

12.2 Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet WHYTE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WHYTE nur für Schäden:

• aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

• aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzteren Fall ist die Haftung von WHYTE auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens, maximal auf die Vertragssumme im Jahr vor der Verletzung, begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des AG schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, und solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupterst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

12.3 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen von WHYTE.

12.4 Der AG stellt WHYTE von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüchen, frei, die Endkunden / Portalnutzer oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen WHYTE wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem AG auf dem Portal eingestellten Inhalte geltend machen. Ferner stellt AG WHYTE von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, frei, die Endkunden / Portalnutzer oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen WHYTE wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung des Portals durch den AG geltend machen. AG übernimmt alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die WHYTE aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den AG entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von WHYTE bleiben unberührt.

13. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von WHYTE nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen WHYTE, die Erfüllung seiner Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. WHYTE wird den AG über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren im Auftrag vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von WHYTE erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch den AG zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

14. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen strengstens geheim zu halten, insbesondere ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners keinerlei vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten mitzuteilen, zugänglich zu machen, solche Informationen nicht zu veröffentlichen oder auf andere Weise zu verwerten. Insbesondere Pressemitteilungen und andere für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen, welche die andere Vertragspartei betreffen oder die Geschäftsbeziehung der Parteien, bedürfen der vorherigen gemeinsamen Abstimmung der Parteien.

14.1 Vertrauliche Informationen sind sämtliche mündlich, schriftlich oder auf Datenträger dem jeweils anderen Vertragspartner zugänglich gemachte Informationen, sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.

14.2 Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nur solchen Personen zugänglich zu machen, deren Kenntnis im Rahmen der Zusammenarbeit zwingend erforderlich ist, und diesen Mitarbeitern eine dieser Vereinbarung entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen, soweit diese Mitarbeiter nicht bereits gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner durch schriftliche Erklärung zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung entfällt für solche Informationen, die (1) vor dem Zeitpunkt der Information bekannt waren und die Information frei und ohne Geheimhaltung zur Verfügung gestellt wurden; (2) vor oder nach dem Zeitpunkt der Information von einem berechtigten Dritten zum Zweck der freien Benutzung und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung zugänglich gemacht worden sind; (3) der Öffentlichkeit vor dem Zeitpunkt der Information bekannt oder allgemein zugänglich waren; (4) der Öffentlichkeit ohne Verletzung der vorliegenden Bestimmungen zum oder nach dem Zeitpunkt der Information bekannt oder allgemein zugänglich wurden; oder (5) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu erteilen sind oder aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnungen oder zur sachgerechten Wahrnehmung von Rechten im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens offenbart werden müssen.

14.3 Nach Beendigung dieses Vertrages sind die Parteien verpflichtet, die ausgetauschten vertraulichen Informationen für weitere 3 Jahre entsprechend den Regelungen dieser AGB geheim zu halten. Die Parteien haben bei Vertragsbeendigung sämtliche gegenseitig überlassenen Gegenstände und Unterlagen mit allen Kopien, insbesondere Verträge und Informationsmaterialien unverzüglich gegenseitig herauszugeben.

15. Für alle Vereinbarungen zwischen WHYTE und dem AG bezüglich der vertraglich geschuldeten Leistungen und aller Modalitäten der Leistungserbringung gilt, soweit in dem jeweiligen Auftrag oder in diesen AGB nichts anderes festgelegt ist, grundsätzlich mindestens das Textformerfordernis. Dies gilt auch für die Abänderung des Textformerfordernisses.

16. Erfüllungsort ist Berlin.

17. Gerichtsstand für alle sich zwischen WHYTE und AG ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.

Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung einer Vertragslücke. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.