Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 15.12.2023)
Waßmannsdorfer
Chaussee 156, 12355 Berlin (nachfolgend „WHYTE“ genannt), mit ihren
Auftraggebern (nachfolgend „AG“ genannt) im Rahmen von Aufträgen (nachfolgend
„Auftrag“ genannt) betreffend die Integration in die Online-Bestellstrecke für
Kabelfernsehen auf „shop.dein-kabelfernsehen.de“, “dein-kabelfernsehen.de” bzw.
je nach Absprache auf einer für den AG individualisierten Landingpage mit
Online-Bestellstrecke (nachfolgend “Portal” genannt).
2.
Diese AGB kommen ausschließlich gegenüber Unternehmern zur Anwendung.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht
anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche
Vereinbarung mit WHYTE. Diese AGB gelten auch dann, wenn WHYTE in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des AG
Leistungen vorbehaltlos ausführt.
4.
WHYTE behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen der
AGB werden dem AG schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) mitgeteilt.
Der AG kann der aktualisierten Version der AGB innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt
der Mitteilung widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als
akzeptiert. Sofern der AG den Änderungen der AGB widerspricht, hat WHYTE das
Recht, die Vertragsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
5.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung
gültigen, aktuellsten Fassung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie auch
für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen im
Rahmen der Integration in die Online-Bestellstrecke für Kabelfernsehen auf
„shop.dein-kabelfernsehen.de““, “dein-kabelfernsehen.de” bzw. im Rahmen der für
den AG individualisierten Landingpage mit Online-Bestellstrecke, selbst wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils geltende Fassung
dieser AGB kann unter https://www.tv-umstellung24.de/abgerufen werden.
6.
Leistungsdarstellungen seitens WHYTE stellen eine Aufforderung an den AG dar,
ein Angebot auf Abschluss eines Auftrags abzugeben. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst
dann zustande, wenn WHYTE dem AG ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Vertrages mindestens in Textform unterbreitet hat und die von AG erklärte
Annahme der angebotenen Leistungen zu den enthaltenen Bedingungen WHYTE
zugegangen ist. Die konkret vereinbarten Leistungen ergeben sich stets aus dem
individuellen Angebot. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien
stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander: Angebot inkl. seiner
eventuellen Anlagen, diese AGB, jeweils aktueller Stand, gesetzliche
Vorschriften. Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der
aufgeführten Reihenfolge.
7.
WHYTE übernimmt die vom AG zur Verfügung gestellten Adress- und Produktdaten
und pflegt sie in die WHYTE-Produktdatenbank ein. Die vom AG ebenfalls zur
Verfügung gestellten Stammdaten, Logos und AGB werden von WHYTE in den
WHYTE-Adminbereich, übernommen. Über ein separates Modul im WHYTE-Adminbereich
kann der AG Bestellungen der Portalnutzer einsehen und als Datei herunterladen.
Der AG erhält nach Abschluss des Vertrages mit WHYTE die notwendigen Zugangsdaten
Im
Rahmen der Bestellung eines Kabelnetzanschlusses unter zu Hilfenahme des von
WHYTE zur Verfügung gestellten Portals können sich Nutzer nach Eingabe einer
Adresse den Namen des für die Adresse zuständigen Kabelnetzbetreibers anzeigen
lassen und das verfügbare Kabelfernsehangebot. Soweit für die eingegebene
Adresse ein versorgender Kabelnetzanbieter angezeigt wird, haben Nutzer die Möglichkeit,
die vom Kabelnetzanbieter zur Verfügung gestellten Adress- und Produktdaten,
wie z.B. Name, Anschrift sowie Leistungen und Preise ganz oder teilweise
einzusehen. Der AG räumt WHYTE ein entsprechendes Recht zur Nutzung und
Verwertung der von ihm zur Verfügung gestellten Daten ein. WHYTE behält sich
vor, Daten und Inhalte für die Darstellung, auch auf unterschiedlichen
Endgeräten oder Plattformen, anzupassen sowie auch nur ausschnittsweise zu
verwenden. Portalnutzer haben die Möglichkeit den AG als Netzanschlusslieferant
auszuwählen und mit diesem einen Vertrag über einen Kabelnetzanschluss
abzuschließen. Die zur Verfügungstellung der vom Portalnutzer beim AG bestellten
Leistungen, einschließlich der vom Portalnutzer angegebenen Daten an den AG
erfolgt über ein Modul im WHYTE-Adminbereich, zu dem der AG nach
Vertragsabschluss Zugang erhält. Alle Absprachen werden direkt zwischen
Portalnutzer / Endkunden und dem AG getroffen. Ein Vertrag über einen
Kabelnetzanschluss kommt allein zwischen dem Portalnutzer / Endkunden und dem
AG zustande.
7.1
Die vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber dem AG erbringt WHYTE bis zur
vereinbarten Übergabeschnittstelle bzw. Leistungsgrenze. Sofern nachfolgend
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind die Vertragsparteien
jeweils für die Bereitstellung Ihrer eigenen Leistungen bis zu der bestimmten
Leistungsgrenze verantwortlich.
7.2
Die geplante Bereitstellung der Vertragsleistung von WHYTE an AG erfolgt
innerhalb von 2 Werktagen nach der vollständigen Einlieferung alle notwendigen
Zuarbeiten durch den AG.
7.3
Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig nach, entfällt bzw. verzögert sich die Leistungsverpflichtung von
WHYTE entsprechend, ohne dass insoweit ein Verzug oder eine Leistungsstörung
eintritt. Entstehen WHYTE infolge unrichtiger oder unvollständiger
Mitwirkungspflichten des AG Mehraufwendungen, z.B. weil Arbeiten wiederholt
werden müssen, sind diese unbeschadet sonstiger Rechte von AG zu erstatten.
Mitwirkungspflichten des AG sind insbesondere das zur Verfügung stellen der
folgenden Informationen: vollständige Firmierung, Logo des AG, Adresse inkl.
Telefonnummer, E-Mail, Webseite, Angabe des vertretungsberechtigten
Geschäftsführers, Registernummer und Steuer-ID, Link zu AGB, sowie
Impressumsangaben.
7.4
WHYTE ist nach freiem Ermessen berechtigt, den Leistungsgegenstand selbst zu
erbringen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen
sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige
Leistungen zu substituieren.
7.5
Ein Anspruch des AG auf Teilnahme und Nutzung der Funktionen des Portals
besteht nicht. WHYTE ist in der Entscheidung über die Annahme von
Kabelnetzbetreibern frei. Ferner besteht kein Anspruch des AG auf die Anzeige
in der Suche, auf eine bestimmte Darstellung oder Platzierung sowie auf
Exklusivität.
8.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, soweit das Angebot keine anderweitige
Regelung vorsieht, sechs Monate und ist mit einer Frist von einem Monat zum
Vertragsende kündbar. Sollte keine form- und fristgerechte Kündigung
ausgesprochen werden, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen
weiteren Monat und ist dann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der
jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar. Darüber hinaus kann der Vertrag von jeder
Seite außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (1) über das Vermögen der jeweils
anderen Partei ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet, ein
Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird; (2)
der anderen Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag
aufgrund von höherer Gewalt während eines ununterbrochenen Zeitraums von 60
Tagen unmöglich wird; (3) die andere Partei sich länger als zwei Monate mit
ihren Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Mahnung mit angemessener
Fristsetzung in Verzug befindet oder eine der Vertragsparteien wesentliche
Leistungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener
Fristsetzung nicht erfüllt.
9.
Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14
Kalendertagen ab Rechnungserstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle in den
Angeboten von WHYTE angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10.
Der AG kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WHYTE die Rechte
und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis übertragen. Der AG darf gegen
Forderungen von WHYTE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
11.
WHYTE gewährleistet die Leistungserbringung nach dem anerkannten und üblichen
Stand der Technik, unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheits- und
Datenschutz-Vorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes bzw. der
Software entsprechend den in der Leistungsbeschreibung des Angebots bestimmten
Parametern.
11.1.
Die Jahresverfügbarkeit des Portals von WHYTE beträgt 99,8 % im Jahresmittel.
WHYTE überwacht den störungsfreien Betrieb 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr
durch entsprechende Überwachungs- und Alarmierungssoftware. Werden Störungen
erkannt oder vorhergesehen, ergreift WHYTE in angemessenem Zeitrahmen die
erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Behebung von Störungen. Sämtliche
von WHYTE oder AG festgestellten Störungen, die eine Auswirkung auf die von der
jeweils anderen Partei genutzte Dienstleistung haben, sind der nutzenden Partei
von der fehlererkennenden Partei unverzüglich nach Feststellung an die
festgelegten Kontakte zu melden. Sofern sich herausstellt, dass die
Störungsursachen nicht im Verantwortungsbereich von WHYTE lagen, kann WHYTE die
im Rahmen der Entstörung erbrachten jeweiligen Leistungen dem AG gemäß den
gültigen Personentages- bzw. Stundensätzen berechnen.
11.2
Die von WHYTE geschaffenen Leistungen sind eigenständige, persönliche geistige
Schöpfungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die
Neuheit oder Eigenart der z.B. einem Design zugrundeliegenden Idee oder für die
Rechtswirksamkeit oder Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten für den
Vertragsgegenstand besteht nicht.
12.
WHYTE haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit bei
Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht des AG und die wirtschaftliche
Verwertbarkeit der erbrachten Dienstleistung sowie dafür, dass der Herstellung
und Verbreitung der technischen Lösungen nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
12.1
WHYTE haftet ferner nicht für die in Abstimmung mit dem AG im Rahmen der
Plattform genutzte Drittsoftware (wie z.B. externe Videoplattformen, externe
Zahlungsdienstleister). Dies umfasst insbesondere – aber nicht ausschließlich –
die Haftung für die Verfügbarkeit der externen Software sowie für etwaige
Rechtsverletzungen oder Schäden durch die Software.
12.2
Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet WHYTE nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WHYTE nur für
Schäden:
•
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei schuldhafter
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
•
aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzteren Fall ist die
Haftung von WHYTE auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden
Schadens, maximal auf die Vertragssumme im Jahr vor der Verletzung, begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche
Rechtspositionen des AG schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und
Zweck gerade zu gewähren hat, und solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupterst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
12.3
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch
Erfüllungsgehilfen von WHYTE.
12.4
Der AG stellt WHYTE von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz
und Schadensersatzansprüchen, frei, die Endkunden / Portalnutzer oder sonstige
Dritte, einschließlich Behörden, gegen WHYTE wegen einer Verletzung ihrer
Rechte durch die von dem AG auf dem Portal eingestellten Inhalte geltend
machen. Ferner stellt AG WHYTE von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich
Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, frei, die Endkunden /
Portalnutzer oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen WHYTE wegen
der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung des Portals durch den AG geltend
machen. AG übernimmt alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die
Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die WHYTE aufgrund einer
Verletzung von Rechten Dritter durch den AG entstehen. Alle weitergehenden
Rechte sowie Schadensersatzansprüche von WHYTE bleiben unberührt.
13.
Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von WHYTE nicht zu vertretende
Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich
erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik,
Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen WHYTE, die
Erfüllung seiner Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. WHYTE wird den AG über den Eintritt
derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die
sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den
Zeitraum von sechs Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien
nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren im Auftrag
vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von WHYTE erbrachte Leistungen sind
entsprechend ihrem Anteil durch den AG zu vergüten. Schadensersatzansprüche
sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
14.
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen strengstens geheim
zu halten, insbesondere ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils
anderen Vertragspartners keinerlei vertrauliche Informationen des jeweils
anderen Vertragspartners Dritten mitzuteilen, zugänglich zu machen, solche
Informationen nicht zu veröffentlichen oder auf andere Weise zu verwerten.
Insbesondere Pressemitteilungen und andere für die Öffentlichkeit bestimmte
Informationen, welche die andere Vertragspartei betreffen oder die
Geschäftsbeziehung der Parteien, bedürfen der vorherigen gemeinsamen Abstimmung
der Parteien.
14.1
Vertrauliche Informationen sind sämtliche mündlich, schriftlich oder auf
Datenträger dem jeweils anderen Vertragspartner zugänglich gemachte
Informationen, sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren
Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.
14.2
Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nur solchen
Personen zugänglich zu machen, deren Kenntnis im Rahmen der Zusammenarbeit
zwingend erforderlich ist, und diesen Mitarbeitern eine dieser Vereinbarung
entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen, soweit diese
Mitarbeiter nicht bereits gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner durch
schriftliche Erklärung zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Verpflichtung
zur vertraulichen Behandlung entfällt für solche Informationen, die (1) vor dem
Zeitpunkt der Information bekannt waren und die Information frei und ohne
Geheimhaltung zur Verfügung gestellt wurden; (2) vor oder nach dem Zeitpunkt
der Information von einem berechtigten Dritten zum Zweck der freien Benutzung
und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung zugänglich gemacht worden sind; (3)
der Öffentlichkeit vor dem Zeitpunkt der Information bekannt oder allgemein
zugänglich waren; (4) der Öffentlichkeit ohne Verletzung der vorliegenden
Bestimmungen zum oder nach dem Zeitpunkt der Information bekannt oder allgemein
zugänglich wurden; oder (5) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu erteilen sind
oder aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnungen oder zur
sachgerechten Wahrnehmung von Rechten im Rahmen eines gerichtlichen oder
behördlichen Verfahrens offenbart werden müssen.
14.3
Nach Beendigung dieses Vertrages sind die Parteien verpflichtet, die
ausgetauschten vertraulichen Informationen für weitere 3 Jahre entsprechend den
Regelungen dieser AGB geheim zu halten. Die Parteien haben bei
Vertragsbeendigung sämtliche gegenseitig überlassenen Gegenstände und
Unterlagen mit allen Kopien, insbesondere Verträge und Informationsmaterialien
unverzüglich gegenseitig herauszugeben.
15.
Für alle Vereinbarungen zwischen WHYTE und dem AG bezüglich der vertraglich
geschuldeten Leistungen und aller Modalitäten der Leistungserbringung gilt,
soweit in dem jeweiligen Auftrag oder in diesen AGB nichts anderes festgelegt
ist, grundsätzlich mindestens das Textformerfordernis. Dies gilt auch für die
Abänderung des Textformerfordernisses.
16.
Erfüllungsort ist Berlin.
17.
Gerichtsstand für alle sich zwischen WHYTE und AG ergebenden
Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.
Anwendbar
ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
18. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung einer Vertragslücke. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.